Haben Sie die Frühjahrsferien im Griff und planen Sie Ihre Arbeitszeiten?

Frühlings-Holliday

Der Frühling ist da, und er ist voll von Feiertagen. Für viele Unternehmen stellen sich da schnell die Fragen: Haben meine Mitarbeiter das Recht, sich an Feiertagen freizunehmen? Welche Vergütung steht ihnen zu, wenn sie an Ostern oder Pfingsten frei nehmen oder arbeiten? Was muss ich bei der Planung der Arbeitszeiten beachten? TimePlan hilft Ihnen, den Überblick zu behalten, wenn Sie die Tarifverträge im Programm einrichten.

 

Nach den dänischen Arbeitsvorschriften und den Vorschriften in anderen Teilen Europas gilt die allgemeine Regel, dass ein Feiertag ein Arbeitstag ist. Der einzelne Arbeitnehmer muss daher an Feiertagen wie üblich arbeiten und hat in der Regel keinen Anspruch auf Abwesenheit, bezahlten Urlaub oder gesonderte Bezahlung für Schichten an Feiertagen.

Das Recht auf Urlaub an Feiertagen ist also nicht gesetzlich geregelt, kann aber in Tarifverträgen, individuellen Vereinbarungen, Personalrichtlinien usw. festgelegt werden. All dies sollte bei der Planung und Verwaltung Ihres Personals beachtet werden.

 

Berechnung von Zulagen und Verfolgung der Abwesenheit

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter einplanen und ihre Arbeitszeiten in TimePlan erfassen, können Sie das Programm so einstellen, dass es automatisch die Tarifverträge, einschließlich der Urlaubsregelungen, beachtet.

Sie können Tarifverträge und lokale Regeln in Ihrer Installation einrichten, so dass TimePlan Sie während Ihrer Planung automatisch benachrichtigt, wenn Sie gegen eine Regel verstoßen. TimePlan berechnet automatisch die Zuschläge für Ihre Mitarbeiter, wenn sie an Feiertagen arbeiten, Überstunden machen und behält auch die Abwesenheiten im Auge.

Mit TimePlan können Sie den Überblick behalten:

- Feiertage
- Abwesenheiten
- Freistellung anstelle von Urlaub

Wenn in Ihren Vereinbarungen, Personalpolitiken oder individuellen Vereinbarungen kein Recht auf Abwesenheit oder bezahlten Urlaub vorgesehen ist, haben die einzelnen Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch auf Abwesenheit oder bezahlten Urlaub.

Von diesem Ausgangspunkt kann jedoch abgewichen werden, und in diesem Fall wird dies in den Tarifverträgen festgelegt.

Möchten Sie mehr über die Urlaubsregelungen des dänischen Einzelhandelsabkommens, des Abkommens über die freie Auswahl und des Hotelabkommens erfahren?

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